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Freie Waffen Shop: Softair, CO2-Waffen und Schreckschusswaffen sicher kaufen und verwenden in Deutschland
In Deutschland können freie Waffen nur unter bestimmten Voraussetzungen erworben werden. Entsprechende Regelungen hierzu beinhaltet das Waffengesetz (WaffG) sowie die Allgemeine Waffengesetzverordnung (AwaffV). Sie sind die Grundlage für einen Kauf, die Aufbewahrung, das Mitführen der Waffen sowie deren Gebrauch. Ein Fachhändler vor Ort oder der freie Waffen Shop im Internet sind die erste Anlaufstelle, wenn Sie freie Waffen kaufen möchten – hier erhalten Sie eine sachkundige Beratung.
Was sind freien Waffen?
Zu den Waffen ohne die Pflicht eines Erwerbsscheines (EWB) zählen beispielsweise Softair-Gewehre und -Pistolen, CO2-Waffen, sogenannte Schreckschusswaffen wie Gas- und Signalwaffen sowie Luftdruckwaffen. Diese Produkte finden sich häufig unter der Kategorie „Freizeitwaffen“. Sie können größtenteils ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Beim Kauf muss lediglich ein amtlicher Altersnachweis vorliegen.
Will man aber erlaubnisfreie Waffen in der Öffentlichkeit mitnehmen, gelten folgende Vorschriften:
Das Führen von freien Waffen ist beim Besuch von öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich verboten. Wer eine solche Waffe außerhalb der eigenen vier Wände mit sich tragen will, benötigt hierzu einen „Kleinen Waffenschein“, der bei der Polizei beantragt werden muss. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Antragsteller darf außerdem keine relevanten Freiheitsstrafen haben und nicht alkohol-oder drogenabhängig sein. Ferner muss er seine körperliche und geistige Eignung für den Waffenbesitz nachweisen und eine fachgerechte Aufbewahrung der Waffe sicherstellen können. Ein weiterer Sachkundenachweis oder eine Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich.
Darf ich damit schießen?
Zu beachten ist jedoch, dass der „Kleine Waffenschein“ keineswegs eine generelle Schießerlaubnis ist. Der Inhaber ist lediglich berechtigt, die Schusswaffe bei sich zu tragen, ohne dass diese in einem verschlossenen Behälter transportiert werden muss. Als Führen einer erlaubnisfreien Waffe definiert der Gesetzgeber die Mitnahme einer geladenen und zugriffsbereiten Schusswaffe mit der Option, davon Gebrauch zu machen. Das Schießen ist im Falle von Notwehr, einer Gefahr wie Berg- oder Seenot (Signalrakete), als Startzeichen im Rahmen von Sportveranstaltungen oder bei der Hundeausbildung auf einem entsprechenden Übungsplatz (Platzpatronen) erlaubt. In allen anderen Situationen dürfen freie Waffen nicht verwendet werden. Für den Selbstschutz bei einer Gefahrensituation können darüber hinaus Gas- oder Pfeffersprays sowie Elektroschocker eingesetzt werden.
Im freie Waffen Shop können Sie unter anderem folgende freie Waffen kaufen und wir beraten Sie gerne bei der Auswahl:
Schreckschusswaffen für Platzpatronen oder Gasmunition sind als Pistolen mit Magazin und Revolver mit einer Trommel erhältlich. Bei diesen Waffen handelt es sich fast immer um Produkte, die den Originalen ähnlich sehen. Je nach Munition eignen sie sich zur Verwendung bei Sportveranstaltungen und zur Selbstverteidigung.
Luftdruckwaffen / CO²-Waffen sind mit CO²-Kapseln bestückt und verfügen über ein Trommelmagazin. Sie werden als Luftpistolen und -gewehre angeboten und vornehmlich im Freizeitsektor verwendet. Zu den Kurzwaffen zählen Pistolen und Revolver, zu den Langwaffen CO²-Gewehre, Maschinenpistolen sowie Sniper. Auch die Real-Action-Marker, RAM-Waffen genannt, zählen zu dieser Kategorie, wenn sie CO2-betrieben sind. Je nach Einsatzgebiet können die CO²-Waffen über Zubehör noch weiter an spezielle Anforderungen angepasst werden. Der Erwerb einer CO²-Waffe über 7,5 Joule ist laut WaffG erlaubnispflichtig; ebenso der Einsatz von CO²-Waffen außerhalb offizieller Schießstätten. Ausnahmen von dieser Regelung sind im § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG aufgeführt.