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HINWEISE ZUM WAFFENGESETZ


Bitte beachten Sie alle gültigen Waffengesetze, insbesondere Erwerb, Lagerung und führen einer Waffe. Damage weist ausdrücklich darauf hin!

Waffenscheinfreie Waffen

Abgabe von Gas- und Signalwaffen, Knallpatronen, pyrotechnischen Effekten, Messern nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr. Das Führen ist innerhalb befriedeten Besitztums (Haus, Wohnung, Garten) Waffenscheinfrei erlaubt. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen außerhalb des befriedeten Besitztums ist ein "kleiner Waffenschein" nötig. Zusätzlich ist das Führungsverbot von Einhandmessern und ähnlichen Gegenständen zu beachten.

Erwerbscheinpflichtige Waffen

Für den Erwerb und Besitz ist das Waffengesetz zu beachten

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